Genders Czieselsky Hinzen und Partner Steuerberater Düsseldorf

GCzH-Blog-Post: Wenn Sie in den letzten Jahren GmbH/AG-Anteile gekauft oder verkauft haben, sollten Sie diese aktuelle Entwicklung kennen.


Wenn Anteile an einer Kapitalgesellschaft verkauft werden, die zu diesem Zeitpunkt über einen nicht verbrauchten Verlustvortrag verfügt, so regelt § 8c KStG, dass dieser Verlustvortrag (je nach Höhe des verkauften Anteils) ganz oder anteilig untergehen soll - diese Regelung sollte den Missbrauch mit GmbH-"Mänteln" verhindern.

Das Bundesverfassungsgericht hat nun in einem aktuellen Beschluss klargemacht, dass diese Regelung als verfassungswidrig einzustufen ist und hat den Gesetzgeber aufgefordert, eine korrigierende Gesetzgebung mit Rückwirkung ab 2008 auf den Weg zu bringen.

verlustvortraege und anteilsverkauf einer kapitalgesellschaft

Daher ist unsere Empfehlung:
Steuerbescheide in diesem Themenkreis möglichst offen zu halten. Sprechen Sie uns an und wir werden prüfen, ob und ggf wie Ihnen geholfen werden kann.