Peter Herkenrath bloggt zu aktuellen Themen aus dem Steuer-Dschungel, berichtet über Netzwerk-Events und stellt interessante Projekte vor.
Kleinunternehmer können gemäß § 19 UStG ihre Leistungen ohne Umsatzsteuer anbieten. Ist es auch möglich ein Unternehmen in eine Vielzahl von Kleinunternehmen aufzuspalten, um sich so komplett von der Umsatzsteuerpflicht zu befreien?
Laut der Kleinunternehmer-Regelung können sich Unternehmen deren Jahres-Umsatz die Schallgrenze von 17.500 Euro nicht überschreiten von der Umsatzsteuer befreien lassen.
Diese Regelung soll den Verwaltungsaufwand mindern und die Steuererklärung vereinfachen. Eine stärkeren Gründung von Kleinunternehmen soll angeregt und deren Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden.