Genders Czieselsky Hinzen und Partner Steuerberater Düsseldorf

Einladung zum Workshop:


Kleinunternehmer-Regelung

Kleinunternehmer können gemäß § 19 UStG ihre Leistungen ohne Umsatzsteuer anbieten. Ist es auch möglich ein Unternehmen in eine Vielzahl von Kleinunternehmen aufzuspalten, um sich so komplett von der Umsatzsteuerpflicht zu befreien?

Laut der Kleinunternehmer-Regelung können sich Unternehmen deren Jahres-Umsatz die Schallgrenze von 17.500 Euro nicht überschreiten von der Umsatzsteuer befreien lassen.

Diese Regelung soll den Verwaltungsaufwand mindern und die Steuererklärung vereinfachen. Eine stärkeren Gründung von Kleinunternehmen soll angeregt und deren Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden.

Jedoch wird durch eine planmäßige Unternehmens-Aufspaltung und künstlichen Verlagerung von Umsätzen mit dem Ziel, so die Kleinunternehmergrenze jeweils nicht zu überschreiten, der Vereinfachungszweck des § 19 UStG verfehlt und die Kleinunternehmerregelung missbräuchlich in Anspruch genommen.

Im Zweifelsfall gilt: lieber beim Steuerberater nachfragen, statt teure Fehler zu riskieren.