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GCzH-Blog-Post: Keine Begrenzung der Kosten einer doppelten Haushaltsführung im Hinblick auf die Einrichtung der Wohnung?


abschreibung geringwertiger wirtschaftsgueterWenn ein Arbeitnehmer ausserhalb seines Wohnorts beruflich tätig wird und sich daher eine zweite Wohnung anmietet, kann er die Kosten für diese zweite Wohnung am Beschäftigungsort steuerlich absetzen. Dabei begrenzt das Finanzamt die Kosten auf maximal 1.000,- EUR pro Monat.

Das Finanzgericht Düsseldorf hat nun - gegen die Meinung des Finanzamtes - entschieden, dass die Kosten der Einrichtung dieser Wohnung unbeschränkt neben den laufenden Kosten abzugsfähig sind. Der Arbeitnehmer kann also die laufenden Kosten bis maximal 1.000,- EUR/Monat und zusätzlich die Kosten der Einrichtung geltend machen.

Zu beachten ist, dass das Finanzamt Revision gegen das Urteil erhoben hat; es bleibt spannend, wie der Bundesfinanzhof in der Sache entscheiden wird. Als positives Signal und für Ihre Steuererklärung ist es in jedem Fall zu beachten!