Peter Herkenrath bloggt zu aktuellen Themen aus dem Steuer-Dschungel, berichtet über Netzwerk-Events und stellt interessante Projekte vor.
Wenn Sie einen Firmenwagen nutzen dürfen und dabei auch selber zum Teil die Kosten für dieses Fahrzeug tragen, sollten Sie dies lesen:
Es geht grundsätzlich um die Frage, ob ein Steuerzahler, der einen Firmenwagen von seinem Arbeitgeber nutzen darf und auch selbst einen Teil der Kosten dieses PKW trägt (zB durch Zuzahlungen, Verrechnung mit Gehalt, privates Tanken etc), diese eigenen Kosten steuermindernd geltend machen darf.
Strittig war die Frage, ob die Prozesskosten, die bei einer Scheidung zwangsläufig entstehen, steuerlich als sog. außergewöhnliche Belastungen (agB) abzugsfähig sind.
Der Kläger hatte sich darauf berufen, dass die Kosten der Sicherung seiner Existenzgrundlage und seiner lebensnotwendigen Bedürfnisse dienten —
Das Finanzamt hat vorerst Revision gegen das unserer Meinung nach positive Urteil des Finanzgericht Düsseldorf erhoben; es bleibt spannend, wie der Bundesfinanzhof in der Sache entscheiden wird.
Ab dem 01.01.2018 wird die Grenze der sog. »Geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG)« angehoben. »Geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG)« können im Jahr des Erwerbs komplett abgeschrieben und als Betriebsausgaben berücksichtigt werden.