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Prozesskosten einer Scheidung abzugsfähig? Der Bundesfinanzhof (BFH) schafft Klarheit!


kosten einer scheidungDer Bundesfinanzhof (BFH) schafft Klarheit bei den Scheidungskosten! Strittig war die Frage, ob die Prozesskosten, die bei einer Scheidung zwangsläufig entstehen, steuerlich als sog. außergewöhnliche Belastungen (agB) abzugsfähig sind.

Der Kläger hatte sich darauf berufen, dass die Kosten der Sicherung seiner Existenzgrundlage und seiner lebensnotwendigen Bedürfnisse dienten - und kam damit bei Gericht nicht durch (BFH vom 18.05.2017).

Somit ist nun klar, dass solche Scheidungskosten ab dem Jahr 2013 (damals gab es eine Gesetzesänderung, die sich unmittelbar auf die agB bezog) nicht mehr abzugsfähig sind.