Genders Czieselsky Hinzen und Partner Steuerberater Düsseldorf

Sie tragen zum Teil die Kosten für den von Ihnen genutzten Firmenwagen selbst?


grosser Firmenwagen

Wenn Sie einen Firmenwagen nutzen dürfen und dabei auch selber zum Teil die Kosten für dieses Fahrzeug tragen, sollten Sie dies lesen:

Es geht grundsätzlich um die Frage, ob ein Steuerzahler, der einen Firmenwagen von seinem Arbeitgeber nutzen darf und auch selbst einen Teil der Kosten dieses PKW trägt (zB durch Zuzahlungen, Verrechnung mit Gehalt, privates Tanken etc), diese eigenen Kosten steuermindernd geltend machen darf.

Die Finanzverwaltung

Nachdem der Bundesfinanzhof in zwei Entscheidungen deutlich von der bisherigen Verwaltungsmeinung abgewichen ist und deutlich gemacht hat, dass grundsätzlich ein Abzug möglich ist, hat die Finanzverwaltung nun mit einem Schreiben vom 21.09.2017 reagiert und die positive Rechtsprechung anerkannt und umgesetzt.
Im Schreiben dazu wird umfangreich erläutert, in welchen Fällen einer Zuzahlung durch den Steuerzahler dieser eine Abzugsmöglichkeit bei seiner Steuererklärung hat.

kleiner Firmenwagen

Das 7-seitige Schreiben des Bundesfinanzministerium finden Sie unter:
Lohnsteuerliche Behandlung der vom Arbeitnehmer selbst getragener Aufwendungen bei der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs  

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