Genders Czieselsky Hinzen und Partner Steuerberater Düsseldorf

Das Finanzamt definiert die Spielregeln für eine Kassennachschau…


Kassennachschau

Der Inhalt des fünfseitigen Schreibens kann auf der Internetseite des BMF nachgelesen werden, hier einige markante Aussagen in allerkürzester Zusammenstellung :

  • die KaNa wird nicht angekündigt
  • der Prüfer kann einen Kassensturz verlangen
  • der Prüfer darf die Geschäftsräume betreten (nicht aber durchsuchen!)
  • die KaNa kann auch außerhalb der Geschäftszeiten erfolgen, wenn schon oder noch gearbeitet wird
  • es sind unmittelbar alle Organisationsunterlagen vorzulegen und der Zugriff auf das Datenerfassunssystem/die Kasse ist sofort einzurichten; relevante Daten sind zur Verfügung zu stellen
  • wenn der Betriebsinhaber nicht zugegen ist, wohl aber ein Mitarbeiter, der die wesentlichen Zugriffsrechte hat, so kann der Prüfer auch diesen Mitarbeiter zur Mitwirkung verpflichten
  • der direkte Übergang zu einer "normalen" Betriebsprüfung ist möglich
  • ein Rechtsmittel, das unmittelbar gegen die Durchführung der KaNa eingelegt werden kann, ist möglich, aber praktisch nicht zielführend und somit im Grunde ausgeschlossen

Die Finanzverwaltung stellt also erkennbar verwaltungsfreundliche Regeln auf, die aus ihrer Sicht gelten sollen. Wie diese in Zukunft "gelebt" werden (sicher nicht so wie auf dem Bild gezeigt!) und wie die Gerichte auf die sicherlich folgenden Klagen reagieren, bleibt abzuwarten.

Wir empfehlen in jedem Fall den Betroffenen, bei entsprechendem Besuch seinen Steuerberater bzw. uns sofort zu kontaktieren.