Genders Czieselsky Hinzen und Partner Steuerberater Düsseldorf

Peter Herkenrath bloggt zu aktuellen Themen aus dem Steuer-Dschungel, berichtet über Netzwerk-Events und stellt interessante Projekte vor.

GCzH-Bloglist

Aktuelles, Unterhaltsames und Wissenswertes aus der Welt der Steuer-Paragraphen, Startups und mehr.


Einladung zum Workshop:


workshop camp essen

Referent: Steuerberater Peter Herkenrath

START-UP-Workshop zu den Themen:
Steuern, Buchhaltung und Steuerförderung…

Wo: Camp.Essen (ComIn start. 2.OG)
Karolingerstraße 96
Essen, 45141 Deutschland

Machen Sie es sich leichter und starten Sie Ihre Planungen mit Hilfe…

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Altstadtlauf in Kempen


Altstadtlauf Regenbogenschule

Am 10.06. fand abermals der Altstadtlauf in Kempen statt. Wie in den letzten Jahren durften wir wiederum das Team der Regenbogenschule unterstützen.

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Das Finanzamt definiert die Spielregeln für eine Kassennachschau…


Kassennachschau

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem Schreiben vom 29.05.2018 die Regeln für die Durchführung einer Kassennachschau (KaNa) definiert. Diese ist seit dem 01.01.2018 möglich und wird in Zukunft sicher zu einem häufig genutzten Prüfungsinstrument der Finanzämter werden.

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Crowdfunding auch unter steuerlichen Gesichtspunkten ein spannendes Thema…


camp-essen vortrag crowdfunding

Am 17. 04. 2018 waren wir bei unseren Freunden vom Camp.Essen und durften einem hochinteressanten Vortrag zu den Grundlagen des Crowdfunding beiwohnen.

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Ausfall einer privaten Darlehensforderung steuerlich absetzbar!?


privates Darlehn

Wenn man einen privates Darlehen ausgibt (z. B. An Freunde/Bekannte etc) und man dieses dann leider entweder ganz oder zum Teil nicht zurückerhält, so war dies im Steuerrecht seit ewigen Zeiten ein so genannter „Vorgang auf der privaten Vermögensebene“ (lapidar übersetzt = Pech), der in der Steuererklärung nicht zu berücksichtigen war.

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Neues Urteil zum Kostenabzug bei einem Auslandsstudium


studieren im Ausland

Das Finanzgericht Münster hat in einem Urteil vom 24. Januar 2018 entschieden, dass ein Student die Kosten seines Auslandsstudiums nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen darf. Die Klägerin hatte ihr grundsätzlich an einer deutschen Hochschule durchgeführtes Studium für Auslandssemester unterbrochen. Dabei gab sie ihre deutsche Studentenwohnung auf und hatte nur noch ein Zimmer im Hause ihrer Eltern sowie eine eigene Wohnung am Sitzort der ausländischen Universität.

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Peter Herkenrath ist auch mit einem Facebook-Kanal aktiv.
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