Peter Herkenrath bloggt zu aktuellen Themen aus dem Steuer-Dschungel, berichtet über Netzwerk-Events und stellt interessante Projekte vor.
Der Gesetzgeber erhöht die Grenze für Kleinbetrags-Rechnungen und reduziert damit Bürokratie.
Wenn Sie Unternehmer sind und die Ihnen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen können, gibt es nun eine erhebliche Vereinfachung. Normalerweise hat der Gesetzgeber eine Vielzahl von Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung, die allesamt erfüllt sein müssen - sonst gibt es keinen Vorsteuerabzug. Bei Kleinbetragsrechnungen sollten hingegen nur folgende Dinge auf der Rechnung stehen :
Eine Entscheidung des Finanzgericht Münster zum Thema "Ordnungsgemäße Kassenführung", die mulmig stimmt.
Im Urteilsfall hatte ein Friseur eine PC-gestützte Kassensoftware eingesetzt, die auch noch andere Funktionen wie Termin- und Kundenverwaltung abbildete. Als Basis diente eine Datenbank von MS/Access. Für die eingesetzte Software konnte er im Rahmen einer Betriebsprüfung weder Programmierprotokolle noch Protokolle späterer Änderungen (z.B. bei Preisänderungen) vorlegen. Seiner Meinung nach sind diese Änderungen vom System aufgezeichnet und sollten ausreichend sein.
Wenn Sie ein Arbeitszimmer steuerlich geltend machen wollen, dann ist dies gesetzlich grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme sieht der Gesetzgeber darin, wenn sie ein solches Zimmer beruflich benötigen und Ihnen am Arbeitsplatz kein entsprechender Raum zur Verfügung steht (zum Beispiel bei Lehrern). Dann können Sie die Kosten steuerlich geltend machen, allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag von 1.250,- EUR. Nutzen zwei Personen dieses Arbeitszimmer, so wurde dieser Höchstbetrag bisher auf beide verteilt. Nun hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass der Höchstbetrag für jeden Nutzer personenbezogen gilt.
Was dies bedeutet, soll folgendes Beispiel zeigen:
Am 06.04.2017 haben wir erneut im UPH Station gemacht und das dritte und letzte Modul aus der Reihe der Up!-Academy vorgestellt. Dieses hatte die Zeit unmittelbar nach dem Start des jungen Unternehmens im Fokus und sollte den Gründer auf einige Szenarien hinweisen, die ihn in dieser Zeit ereilen können.
Seit Anfang diesen Jahres haben wir einen neuen Kooperations-Partner. Das Team vom Up! Businessbrunch um Horst Buschmann veranstaltet seit Jahren erfolgreich samstägliche Brunches mit Themen zu Unternehmensgründung / Startup und ausreichend Gelegenheiten zum Austausch und "Netzwerkeln".